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1 Gegenstand und Dauer des Auftrags
Die phito GmbH & Co. KG (nachfolgend „phito“ oder „Auftragnehmer“) verarbeitet personenbezogene Daten für den Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) im Sinne von Art. 4 Nr. 2 und Art. 28 DSGVO auf Grundlage dieses Vertrages.
1.1 Gegenstand der Vereinbarung sind die Rechte und Pflichten der Parteien im Rahmen der Leistungserbringung gemäß der Leistungsbeschreibung und AGB (nachfolgend „Hauptvertrag“), soweit eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch phito als Auftragsverarbeiter für den Kunden als Verantwortlicher gemäß Art. 28 DSGVO erfolgt. Dies umfasst alle Tätigkeiten, die der Auftragnehmer zur Erfüllung des Auftrags erbringt und die eine Auftragsverarbeitung darstellen. Dies gilt auch, sofern der Auftrag nicht ausdrücklich auf diese Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung verweist.
1.2 Die Dauer dieses Auftrags (Laufzeit) entspricht dem im Hauptvertrag definierten Zeitraum zur Leistungserbringung und beginnt mit dem Datum der Unterschrift. Dieser Vertrag endet automatisch mit der Beendigung des Hauptvertrags. Sollte kein Wartungsvertrag geschlossen werden, so läuft dieser Auftragsdatenverarbeitungsvertrag bis zur Kündigung dieses Vertrages.
2 Konkretisierung des Auftragsinhalts 2.1 Die Art der Verarbeitung umfasst alle Arten von Verarbeitungen im Sinne der DSGVO zur Erfüllung des Auftrags.
2.2 Zwecke der Verarbeitung sind alle zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung, insbesondere im Bereich Cloud-Dienstleistungen, Software as a Service (SaaS) und IT-Support, erforderlichen Zwecke. Dies gilt auch, sofern der Auftrag nicht ausdrücklich auf diese Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung verweist. 3 Art der personenbezogenen Daten und Kategorien von Betroffenen 3.1 Die Art der verarbeiteten Daten bestimmt der Auftraggeber durch die Produktwahl, die Konfiguration, die Nutzung der Dienste und die Übermittlung von Daten. Im Kern sind dabei
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Gegenstand der Erhebung, Verarbeitung und/ oder Nutzung personenbezogenen Daten, die sowohl Kundenstammdaten (Adressstammdaten oder ähnliches) als auch Stamm- und Bewegungsdaten (Artikelstammdaten, Bestellungen, Lieferungen oder ähnliches) umfasst.
3.2 Die Kategorien von Betroffenen bestimmt der Auftraggeber durch die Produktwahl, die Konfiguration, die Nutzung der Dienste und die Übermittlung von Daten. Im Kern sind Kategorien im Rahmen dieser Vereinbarung betroffenen Personen Kunden und Beschäftigte des Auftragnehmers.
4 Verantwortlichkeit und Verarbeitung auf dokumentierte Weisungen 4.1 Der Auftraggeber ist im Rahmen dieses Vertrages für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an den Auftragnehmer sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung allein verantwortlich („Verantwortlicher“ im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO). Dies gilt auch im Hinblick auf die in dieser Vereinbarung geregelten Zwecke und Mittel der Verarbeitung.
4.2 Die Weisungen werden anfänglich durch den Hauptvertrag festgelegt und können vom Auftraggeber danach in schriftlicher Form oder in einem elektronischen Format (Textform) durch einzelne Weisungen geändert werden (Einzelweisung). Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich oder in Textform zu bestätigen. Bei Änderungsvorschlägen teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber mit, welche Auswirkungen sich auf die vereinbarten Leistungen, insbesondere die Möglichkeit der Leistungserbringung, Termine und Vergütung ergeben. Ist dem Auftragnehmer die Umsetzung der Weisung nicht zumutbar, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Verarbeitung zu beenden. Eine Unzumutbarkeit liegt insbesondere vor, wenn die Leistungen in einer Infrastruktur erbracht werden, die von mehreren Auftraggebern / Kunden des Auftragnehmers genutzt wird (Shared Services), und eine Änderung der Verarbeitung für einzelne Auftraggeber nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
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4.3 Die vertraglich vereinbarte Datenverarbeitung findet in der Regel überwiegend in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt, sofern nicht zur Erbringung der Leistung der Datentransfer in Drittstaaten erforderlich wird. Für den Fall, dass eine Übermittlung in einen Drittstaat erfolgt, stellt der Auftragnehmer sicher, dass die Voraussetzungen nach Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind. 5 Rechte des Auftraggebers, Pflichten des Auftragnehmers 5.1 Der Auftragnehmer darf Daten von betroffenen Personen nur im Rahmen des Auftrages und der dokumentierten Weisungen des Auftraggebers verarbeiten, außer es liegt ein Ausnahmefall im Sinne des Artikel 28 Abs. 3 a) DSGVO vor (Verpflichtung nach dem Recht der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaates). Dies bezieht sich auch auf Übermittlungen von personenbezogenen Daten an Drittländer oder internationale Organisationen. Besteht eine Verarbeitungspflicht entgegen einer Weisung, so informiert der Auftragnehmer vor der Verarbeitung den Auftraggeber über die entsprechende rechtliche Anforderung. Es sei denn, das betreffende Recht verbietet eine solche Information wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen anwendbare Gesetze verstößt. Der Auftragnehmer darf die Umsetzung der Weisung solange auszusetzen, bis sie vom Auftraggeber bestätigt oder abgeändert wurde. Die Weisungen sind durch den Auftraggeber zu dokumentieren und mindestens für die Dauer des Auftragsverhältnisses aufzubewahren.
5.2 Der Auftragnehmer unterstützt angesichts der Art der Verarbeitung nach Möglichkeit den Auftraggeber mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung der Ansprüche der betroffenen Personen nach Kapitel III der DSGVO. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für diese Leistungen eine angemessene Vergütung vom Auftraggeber zu verlangen, soweit die Unterstützung nicht aufgrund eines Gesetzes- oder Vertragsverstoßes durch den Auftragnehmer erforderlich wurde. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber vorab eine Kosteninformation zukommen lassen.
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5.3 Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für diese Leistungen eine angemessene Vergütung vom Auftraggeber zu verlangen, soweit die Unterstützung nicht aufgrund eines Gesetzes- oder Vertragsverstoßes durch den Auftragnehmer erforderlich wurde. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber vorab eine Kosteninformation zukommen lassen.
5.4 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass es den mit der Verarbeitung der Daten des Auftraggebers befassten Mitarbeiter und anderen für den Auftragnehmer tätigen Personen untersagt ist, die Daten außerhalb der Weisung zu verarbeiten. Ferner gewährleistet der Auftragnehmer, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben. Die Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Beendigung des Auftrages fort.
5.5 Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich, wenn ihm Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten des Auftraggebers bekannt werden. Der Auftragnehmer trifft die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Daten und zur Minderung möglicher nachteiliger Folgen für die betroffenen Personen.
5.6 Nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen löscht der Auftragnehmer nach Wahl des Auftraggebers entweder alle personenbezogenen Daten oder gibt sie dem Auftraggeber zurück, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder nach dem anwendbaren Recht eines Mitgliedstaates eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht oder sich aus jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen etwas anderes ergibt. Macht der Auftraggeber von diesem Wahlrecht keinen Gebrauch, gilt die Löschung als vereinbart. Wählt der Auftraggeber die Rückgabe, kann der Auftragnehmer eine angemessene Vergütung verlangen. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber vorab eine Kosteninformation zukommen lassen.
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5.7 Machen betroffene Person Schadenersatzansprüche nach Art. 82 DSGVO geltend, unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der Abwehr der Ansprüche im Rahmen seiner Möglichkeiten. Der Auftragnehmer kann hierfür eine angemessene Vergütung verlangen.
6 Pflichten des Auftraggebers 6.1 Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich und vollständig zu informieren, wenn er bei der Durchführung des Auftrags Fehler oder Unregelmäßigkeiten bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen feststellt.
6.2 Im Falle der Beendigung verpflichtet sich der Auftraggeber, diejenigen personenbezogenen Daten vor Vertragsbeendigung zu löschen, die er in den Diensten gespeichert hat.
6.3 Auf Anforderung des Auftragnehmers benennt der Auftraggeber einen Ansprechpartner in Datenschutzangelegenheiten. 7 Anfragen betroffener Personen Wendet sich eine betroffene Person mit Forderungen zur Berichtigung, Löschung oder Auskunft an den Auftragnehmer, wird der Auftragnehmer die betroffene Person an den Auftraggeber verweisen, sofern eine Zuordnung an den Auftraggeber nach Angaben der betroffenen Person möglich ist. Der Auftragnehmer leitet den Antrag der betroffenen Person unverzüglich an den Auftraggeber weiter. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber im Rahmen seiner Möglichkeiten. Der Auftragnehmer haftet nicht, wenn das Ersuchen der betroffenen Person vom Auftraggeber nicht, nicht richtig oder nicht fristgerecht beantwortet wird.
8 Maßnahmen zur Sicherheit der Verarbeitung gemäß Art. 32 DSGVO
8.1 Der Auftragnehmer ergreift in seinem Verantwortungsbereich geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Verarbeitung gemäß den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person gewährleistet. Der Auftraggeber ergreift in seinem Verantwortungsbereich gemäß Art. 32 DSGVO geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um die
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Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer sicherzustellen.
8.2 Der Auftragnehmer betreibt ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung gemäß Art. 32 Abs. 1 lit. d) DSGVO.
8.3 Der Auftragnehmer passt die getroffenen Maßnahmen im Laufe der Zeit an die Entwicklungen beim Stand der Technik und die Risikolage an. Eine Änderung der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten, sofern das Schutzniveau nach Art 32 DSGVO nicht unterschritten wird und können auf Anfrage als TOM-Anlage (Anlage 1) ausgehändigt werden.
9 Nachweis und Überprüfung
9.1 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in Art. 28 DSGVO niedergelegten Pflichten zur Verfügung und ermöglicht im Einzelfall Überprüfungen - einschließlich Inspektionen -, die vom Auftraggeber oder einem anderen von diesem beauftragten Prüfer durchgeführt werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Verschwiegenheitserklärung vom Auftraggeber und von dessen beauftragten Prüfer zu verlangen, welche den Auftraggeber aber nicht daran hindern soll, selbst Nachweise gegenüber der für ihn zuständigen Aufsichtsbehörde zu erbringen. Unmittelbare Wettbewerber des Auftraggebers oder Personen, die für unmittelbare Wettbewerber des Auftraggebers tätig sind, kann der Auftragnehmer als Prüfer ablehnen.
9.2 Als Nachweis der Einhaltung der in Art. 28 DSGVO niedergelegten Pflichten reicht dem Auftraggeber in der Regel die vorliegende Zertifizierung nach ISO 27001 aus. Das jeweils aktuelle Zertifikat stellt der Auftragnehmer auf seiner Webseite zur Verfügung.
9.3 Sofern der Auftraggeber auf Basis tatsächlicher Anhaltspunkte berechtigte Zweifel daran geltend macht, dass die vorbezeichneten Zertifizierungen zureichend oder zutreffend sind, oder besondere Vorfälle im Sinne von Art. 33 Abs. 1 DSGVO im Zusammenhang mit der Durchführung der Auftragsverarbeitung für den Auftraggeber dies rechtfertigen, kann er Vor-
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Ort-Kontrollen durchführen. Diese können zu den üblichen Geschäftszeiten ohne übermäßige Störung des Betriebsablaufs in der Regel nach Anmeldung (wenn nicht eine Kontrolle ohne Anmeldung erforderlich erscheint, weil andernfalls der Kontrollzweck gefährdet wäre) durchgeführt werden. Das Inspektionsrecht des Auftraggebers hat das Ziel, die Einhaltung der einem Auftragsverarbeiter obliegenden Pflichten gemäß der DSGVO und dieses Vertrages zu überprüfen. Der Auftragnehmer wird aktiv an der Durchführung der Kontrolle mitwirken.
9.4 Für Informationen und Unterstützungshandlungen kann der Auftragnehmer eine angemessene Vergütung verlangen, soweit die Kontrolle nicht wegen eines Gesetzes- oder Vertragsverstoßes durch den Auftragnehmer erforderlich wurde. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber vorab eine Kosteninformation zukommen lassen. 10 Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) und Unterauftragsgeber 10.1 Der Auftragsnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Leistungen unterstützend Systeme der Künstlichen Intelligenz einzusetzen, sofern dies zur effizienten und qualitativ angemessenen Leistungserbringung erforderlich ist. 10.2 Eine Verarbeitung personenbezogener Daten des Verantwortlichen durch KI-Systeme darf ausschließlich unter folgenden Voraussetzungen erfolgen:
a. Die Verarbeitung beschränkt sich auf das zur Leistungserbringung erforderliche Maß (Datenminimierung).
b. Es werden nach Möglichkeit anonymisierte oder pseudonymisierte Daten verwendet. c. Eine Verarbeitung von Klardaten (nicht-anonymisierte oder nicht-pseudonymisierte Daten) erfolgt nur, sofern dies zwingend erforderlich ist und keine schutzwürdigen Interessen der betroffenen Personen überwiegen (Artikel 6 DSGVO). 10.3 Soweit im Rahmen des KI-Einsatzes personenbezogene Daten an Dritte (insbesondere Anbieter von KI-Systemen) übermittelt oder durch diese verarbeitet werden, gelten diese als Unterauftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO. Der Auftragsnehmer stellt sicher, dass:
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a. mit diesen Dienstleistern ein den Anforderungen der DSGVO entsprechender Vertrag zur Auftragsverarbeitung besteht, b. geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden, c. eine Verarbeitung vorzugsweise innerhalb der Europäischen Union erfolgt oder geeignete Garantien gemäß Art. 44 ff. DSGVO vorliegen. 10.4 Der Einsatz konkreter KI-Dienstleister bedarf der vorherigen allgemeinen oder spezifischen Genehmigung des Auftraggebers. Eine jeweils aktuelle Liste eingesetzter Unterauftragnehmer wird dem Auftraggeber unter Punkt 11 zur Verfügung gestellt. 10.5 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, keine personenbezogenen Daten des Verantwortlichen zu Trainingszwecken von KI-Systemen zu verwenden oder verwenden zu lassen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 10.6 Der Auftragnehmer stellt sicher, dass Mitarbeiter im Umgang mit KI-Systemen entsprechend sensibilisiert und verpflichtet sind, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz, Vertraulichkeit und Datensicherheit. 10.7 Der Auftraggeber erkennt an, dass der Einsatz von KI-Systemen dem Stand der Technik entsprechen kann und zur Effizienzsteigerung beiträgt, sofern die vorstehenden Regelungen eingehalten werden. 11 Unterauftragsverhältnisse 11.1 Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer die allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO zur Vertragserfüllung einzusetzen.
11.2 Die aktuell eingesetzten weiteren Auftragsverarbeiter sind nachstehend aufgelistet. Der Auftraggeber erklärt sich mit deren Einsatz einverstanden.
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Tabelle 1: Detaillierte Auflistung der aktuellen Unterauftragsverhältnisse inkl. KI-Dienstleistern Firma Unterauftragnehmer Anschrift Leistung
Ionos IONOS SE Elgendorfer Str. 57 56410 Montabaur Domain, Webhosting (Serverhost)
Atlassian Level 6, 341 George Street,
Sydney, NSW 2000, Australia Aufgabenmanagementsoftware
Gemini Code Editor Google Ireland Limited Gordon House, Barrow Street Dublin 4, Irland KI-gestütztes Programmiertool von Google
Coding Agent Open AI 1st Floor, The Liffey Trust Centre, 117-126 Sheriff Street Upper, Dublin 1, D01 YC43, Irland. KI-gestütztes Programmiertool von Open AI
Mistral AI Mistral AI 15 rue des Halles 75001 Paris, Frankreich (europäisches) KI-gestütztes Programmiertool, DSGVO-konform
Microsoft Azure-Region Westeuropa Evert van de Beekstraat 354 1118 CZ Luchthaven Schiphol Noord-Holland, Niederlande
europäisches Rechenzentrum für KI-gestütztes Programmiertool, DSGVO-konform
Github GitHub Germany GmbH Karl-Liebknecht-Str. 32 10178 Berlin Domain, Webhosting (Serverhost)
Jetbrains JetBrains GmbH (Deutschland): Christoph-Rapparini-Bogen 23, 80639 München Domain, Webhosting (Serverhost)
Google Workspace inkl. Gemini AI Google Ireland Limited Gordon House, Barrow Street Dublin 4, Irland
Produktivitäts-Clouddienst
Google Kalender Terminbuchung via Google Kalender
Google Analytics Webanalysedienst Google Ads Conversion Tracking
HubSpot CRM HubSpot Inc., 25 First Street, 2nd Floor, Cambridge, MA 02141, USA Kontaktformular unserer Landingpage
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11.3 Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber, wenn er eine Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung weiterer Auftragsverarbeiter beabsichtigt. Der Auftraggeber kann gegen derartige Änderungen Einspruch erheben.
11.4 Der Einspruch gegen die beabsichtigte Änderung kann nur aus einem sachlichen Grund unverzüglich nach Zugang der Information über die Änderung gegenüber dem Auftragnehmer erhoben werden. Im Fall des Einspruchs kann der Auftragnehmer nach eigener Wahl die Leistung ohne die beabsichtigte Änderung erbringen oder - sofern die Erbringung der Leistung ohne die beabsichtigte Änderung für den Auftragnehmer nicht zumutbar ist - die von der Änderung betroffene Leistung gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Frist (mindestens 14 Tage) nach Zugang des Einspruchs einstellen.
11.5 Erteilt der Auftragnehmer Aufträge an weitere Auftragsverarbeiter, so obliegt es dem Auftragnehmer, seine datenschutzrechtlichen Pflichten aus diesem Vertrag auf den weiteren Auftragsverarbeiter zu übertragen. Der Auftragnehmer stellt insbesondere durch regelmäßige Überprüfungen sicher, dass die weiteren Auftragsverarbeiter die technischen und organisatorischen Maßnahmen einhalten. 12 Haftung und Schadensersatz 12.1 Im Fall der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches durch eine betroffene Person nach Art. 82 DSGVO verpflichten sich die Parteien, sich gegenseitig zu unterstützen und zur Aufklärung des zugrundeliegenden Sachverhalts beizutragen.
12.2 Die zwischen den Parteien im Hauptvertrag zur Leistungserbringung vereinbarte Haftungsregelung gilt auch für Ansprüche aus dieser Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung und im Innenverhältnis zwischen den Parteien für Ansprüche Dritter nach Art 82 DSGVO, außer so weit ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. 13 Vertragslaufzeit, Sonstiges
13.1 Die Vereinbarung beginnt mit dem Abschluss durch den Auftraggeber. Sie endet automatisch mit der Beendigung des Hauptvertrages. Sollte eine Auftragsverarbeitung noch nach
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Beendigung dieses Vertrages stattfinden, gelten die Regelungen dieser Vereinbarungen bis zum tatsächlichen Ende der Verarbeitung.
13.2 Der Auftragnehmer kann die Vereinbarung nach billigem Ermessen mit angemessener Ankündigungsfrist ändern. Insbesondere behält er sich ausdrücklich vor, die vorliegende Vereinbarung einseitig zu ändern, sofern sich wesentliche rechtliche Änderungen im Bezug auf diese Vereinbarung ergeben. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über die Bedeutung der geplanten Änderung gesondert hinweisen und darüber hinaus dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Erklärung eines Widerspruchs einräumen. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber in der Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht binnen der gesetzten Frist widerspricht. Im Falle eines Widerspruchs durch den Auftraggeber, steht dem Auftragnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
13.3 Der Auftraggeber erkennt diese Vereinbarung als Teil der AGB über die von ihm gebuchte Dienstleistung an. Bei etwaigen Widersprüchen gehen Regelungen dieser Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung den Regelungen des Hauptvertrages vor. Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarungen im Übrigen nicht.
13.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers. Dieser gilt vorbehaltlich eines etwaigen ausschließlich gesetzlichen Gerichtsstandes. Dieser Vertrag unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.
13.5 Sollten die Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren. Der Auftragnehmer wird alle in diesem Zusammenhang Verantwortlichen unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit und das Eigentum an den Daten ausschließlich beim Auftraggeber als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO liegen.
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Vechta, tt.mm.2026 Ort, Datum
Ort, Datum
Unterschrift Auftraggeber Unterschrift, Auftragnehmer (phito GmbH & Co. KG)